- aufstufen
- auf|stu|fen <sw. V.; hat (Amtsspr.): höher einstufen, aufwerten: eine Bundesstraße zu einer Stadtautobahn a.; Dieser Gesetzesentwurf schlug vor, die Beteiligung an terroristischen Vereinigungen vom Vergehen zum Verbrechen aufzustufen (Bayernkurier 19. 11. 77, 3); Zudem müsste dann auch das Orchester tariflich aufgestuft werden (Saarbr. Zeitung 3. 12. 79, 3).
Universal-Lexikon. 2012.